Nutzungsbedingungen für die Vergabeplattform Protender

1 Plattform Protender

1.1 Allgemein

1.1.1 Protender ist eine elektronische Beschaffungs- und Kommunikationsplattform. Betreiber der Plattform Protender ist die ÖBB-Business Competence Center GmbH, FN 248730 f (kurz "ÖBB-BCC"). Auftraggeber im Sinne des § 2 Z 5 Bundesvergabegesetz 2018 ("BVergG") ist stets jener Rechtsträger, der im konkreten Ausschreibungsverfahren als Auftraggeber genannt ist (kurz "Auftraggeber"). 

1.1.2 Die Auftraggeber führen über Protender unter anderem Beschaffungen entsprechend den Bestimmungen des BVergG in der jeweils geltenden Fassung durch. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass die ÖBB-BCC für einen Auftraggeber Vergabeverfahren durchführt.

1.1.3 Protender setzt sich aus zwei miteinander verbundenen Plattformen zusammen, dem Bieterportal und dem Enterpriseportal.

1.1.3.1 Das Bieterportal steht registrierten Unternehmern (Interessenten, Bewerbern und Bietern bzw. Bewerber- und Bietergemeinschaften) zur Verfügung (im Folgenden "Protender-Nutzer" - zur Registrierung siehe Punkt 1.2). Im Bieterportal befindet sich der Arbeitsbereich des Protender-Nutzers. Die Auftraggeber haben auf diesen Arbeitsbereich keinen Zugriff. Dokumente, Unterlagen und Informationen, die von Protender-Nutzern im Bieterportal bereitgestellt werden, befinden sich (noch) nicht im Verfügungsbereich des jeweiligen Auftraggebers, sondern im alleinigen Verfügungsbereich des Protender-Nutzers.

1.1.3.2 Das Enterpriseportal steht ausschließlich den Auftraggebern zur Verfügung bzw. in jenen Fällen, in denen die ÖBB-BCC Vergabeverfahren für einen Auftraggeber durchführt, der ÖBB-BCC; Protender-Nutzer haben darauf keinen Zugriff. Dokumente, Unterlagen und Informationen des Protender-Nutzers gelangen erst dann in den Verfügungsbereich eines Auftraggebers bzw. der ÖBB-BCC, wenn diese das Verfahren für einen Auftraggeber durchführt, wenn sie vom Protender-Nutzer durch Einreichung im Enterpriseportal bereitgestellt wurden.

1.1.4 Protender dient den Auftraggebern zur Durchführung von Beschaffungsvorgängen aller Art, insbesondere Vergabeverfahren mit bzw. ohne vorherige Bekanntmachung, Direktvergaben, Vergaben im Rahmen eines Prüfsystems, Wettbewerbe, etc., sowie zur Vertragsabwicklung.

1.2 Registrierung

1.2.1 Die Nutzung der Plattform Protender erfordert eine Registrierung über die Website www.protender.at. Die Registrierung ermöglicht ausschließlich die Nutzung des Bieterportals, nicht aber des Enterpriseportals.

1.2.2 Eine Registrierung ist nur zu Geschäftszwecken möglich; eine Registrierung zu privaten Zwecken ist unzulässig.

1.2.3 Die Registrierung führt weder automatisch zu einer Beteiligung an Beschaffungsvorgängen der Auftraggeber, noch räumt sie dem Bieter einen (über das BVergG hinausgehenden) Rechtsanspruch auf Teilnahme an Vergabeverfahren der Auftraggeber ein.

1.2.4 Der Protender-Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung bekannt gegebenen Daten und Informationen aktuell zu halten. Die Auftraggeber trifft in diesem Zusammenhang keine Prüf- oder Nachforschungspflicht.

1.3 Zugangsdaten

1.3.1 Im Rahmen der Registrierung erhält der Protender-Nutzer einen Benutzernamen und ein Kennwort.

1.3.2 Eine Nutzung der Plattform Protender ist nur durch den jeweiligen Protender-Nutzer zum eigenen geschäftlichen Gebrauch zulässig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

1.3.3 Der Protender-Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und insbesondere dafür zu sorgen, dass diese unbefugten Dritten nicht zugänglich sind. Zugriffe und (Rechts-)Handlungen unbefugter Dritter unter Verwendung des Zugangs des Protender-Nutzers werden dem Protender-Nutzer zugerechnet, es sei denn der Protender-Nutzer weist nach, dass er den Zugriff des unbefugten Dritten weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat.

1.3.4 Der Protender-Nutzer hat die ÖBB-BCC unverzüglich zu verständigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Zugangsdaten unbefugten Personen zugänglich gemacht wurden. Die ÖBB-BCC ist diesfalls berechtigt, den betreffenden Zugang zu sperren. Im Falle einer entsprechenden Sperre haftet die ÖBB-BCC, soweit gesetzlich zulässig, nicht für allfällige Schäden, die dem Protender-Nutzer daraus entstehen.

1.4 Support

1.4.1 Die ÖBB-BCC stellt Protender-Nutzern einen - telefonisch und per Email erreichbaren - technischen Support zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten und -daten finden sich in der Servicezone des Bieterportals. Die mit dem Support betrauten Mitarbeiter sind bemüht, eingehende Anfragen und gemeldete Fehler schnellstmöglich zu bearbeiten. Der Support beinhaltet ausschließlich systemtechnische Angelegenheiten; es erfolgen weder Auskünfte zu vergaberechtlichen Fragestellungen noch inhaltliche Auskünfte zu konkreten Vergabeverfahren.

1.4.2 Die ÖBB-BCC gewährleistet weder eine bestimmte Verfügbarkeit des Supports noch eine zeitgerechte Bearbeitung von Anfragen. Die Ableitung von Ansprüchen jedweder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen die Auftraggeber sowie die ÖBB-BCC aus einer mangelnden oder verspäteten Verfügbarkeit des technischen Supports ist ausgeschlossen.

2 Nutzung des Bieterportals

2.1 Allgemein

2.1.1 Eine Nutzung des Bieterportals erfolgt immer nur auf Basis der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen.

2.1.2 Die Nutzung des Bieterportals erfolgt mittels Web-Browser. Empfohlen wird die Verwendung der Browser Internet Explorer, Google Chrome oder Mozilla Firefox. Für das Vorhandensein der erforderlichen technischen Infrastruktur ist der Protender-Nutzer selbst verantwortlich.

2.1.3 Bei der Nutzung des Bieterportals für Beschaffungsvorgänge, die dem Anwendungsbereich des BVergG unterliegen, hat der Protender-Nutzer die Vorschriften des BVergG in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

2.1.4 Die Nutzung des Bieterportals ist (bis auf Weiteres) kostenlos.

2.1.5 Die korrekte Erfassung von Daten, Unterlagen, Dokumenten und anderen Informationen des Protender-Nutzers im System liegt in seiner eigenen und alleinigen Verantwortung.

2.1.6 Dokumente, Unterlagen und Informationen, die dem Protender-Nutzer vom jeweiligen Auftraggeber bzw. der ÖBB-BCC, wenn sie ein Verfahren für einen Auftraggeber durchführt, über Protender bereitgestellt werden, gelten in dem Zeitpunkt als beim Protender-Nutzer eingelangt, in dem sie für den Protender-Nutzer im Bieterportal erstmals abrufbar sind.

2.2 Zweckgemäße Nutzung

2.2.1 Die Nutzung der Plattform Protender durch den Protender-Nutzer darf nur in der in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Form und für die darin vorgesehenen Zwecke erfolgen. Die ÖBB-BCC behält sich vor, bei Verstoß gegen diese Bestimmung den Zugang des Protender-Nutzers zu sperren. Im Falle einer entsprechenden Sperre haftet die ÖBB-BCC, soweit gesetzlich zulässig, nicht für allfällige Schäden, die dem Protender-Nutzer daraus entstehen.

2.2.2 Der (kommerzielle oder nicht kommerzielle) Vertrieb bzw. die (kommerzielle oder nicht kommerzielle) Verarbeitung, Verbreitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung von Erkenntnissen, Informationen oder Daten aus der (Nutzung der) Plattform Protender durch den Protender-Nutzer ist unzulässig.

2.3 Upload von Unterlagen

2.3.1 Der Protender-Nutzer leistet Gewähr, dass die von ihm hochgeladenen Dateien mit keinen Sicherheitsrisiken für die Auftraggeber oder die ÖBB-BCC belastet sind. Im Falle von Verletzungen dieser Verpflichtung hält der Protender-Nutzer die Auftraggeber sowie die ÖBB-BCC schad- und klaglos. Das gilt insbesondere für durch den Upload verursachten Virenbefall oder ähnliche Bedrohungen.

2.3.2 Die ÖBB-BCC sowie die Auftraggeber behalten sich vor, die vom Protender-Nutzer hochgeladenen Dateien auf Sicherheitsrisiken zu prüfen und im Falle des Verdachts eines Sicherheitsrisikos abzulehnen bzw. zu löschen oder zu isolieren. Das Risiko in diesem Zusammenhang trägt alleine der Protender-Nutzer.

2.3.3 Die ÖBB-BCC sowie die Auftraggeber behalten sich Beschränkungen der erlaubten Dateiformate vor.

2.4 Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten

2.4.1 Die wirksame Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots über die Plattform Protender setzt das Ausfüllen sämtlicher erforderlichen Felder bzw. Angabe aller relevanten Informationen, das Hochladen der erforderlichen Dokumente und - sofern gesetzlich oder in Ausschreibungsunterlagen vorgesehen - eine entsprechende Signatur voraus. Diese Schritte haben vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu erfolgen.

2.4.2 Protender bietet die Möglichkeit, hochgeladene Dokumente direkt auf der Plattform qualifiziert elektronisch zu signieren. Alternativ steht es dem Protender-Nutzer frei, die qualifizierte elektronische Signatur außerhalb der Plattform Protender vorzunehmen. In Verfahren, die die ÖBB-BCC für einen Auftraggeber durchführt, wird als rechtsgültige Unterfertigung des Teilnahmeantrags/Angebots lediglich die qualifizierte elektronische Signatur anerkannt.

2.4.3 Die ordnungsgemäße Signatur des Teilnahmeantrags/Angebots liegt in der alleinigen Verantwortung des Protender-Nutzers.

2.4.4 Die Möglichkeit der Signatur auf der Plattform Protender stellt ein freiwilliges Service der ÖBB-BCC dar. Die ÖBB-BCC leistet weder Gewähr für eine durchgängige Verfügbarkeit dieses Services noch für eine Freiheit von technischen Mängeln. Soweit eine Signatur über die Plattform Protender nicht möglich ist, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Protender-Nutzers, die qualifizierte elektronische Signatur außerhalb von Protender durchzuführen.

2.4.5 Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt durch Drücken des Buttons "Angebot einreichen" bzw. "Teilnahmeantrag einreichen". Durch das bloße Speichern eines Teilnahmeantrags/Angebots im Bieterportal (Button "Speichern und schließen") wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot dem Auftraggeber bzw. der ÖBB-BCC, wenn diese ein Verfahren für einen Auftraggeber durchführt, noch nicht übermittelt.

2.4.6 Für die fristgerechte Einreichung und das fristgerechte Einlangen des Teilnahmeantrags/Angebots ist allein der Protender-Nutzer verantwortlich. Es wird daher empfohlen, ausreichend Zeit für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten (insbesondere für den Dateiupload und das korrekte Ausfüllen sämtlicher erforderlicher Felder) sowie die ordnungsgemäße Signatur einzuplanen.

2.4.7 Die Zurücknahme und Änderung von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist auch nach Einreichung bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist - ausschließlich über die Plattform Protender - möglich.

2.4.8 Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt durch einen automatisch durch die Plattform Protender generierten Schlüssel. Ein persönlicher Schlüssel darf folglich nicht verwendet werden. Teilnahmeanträge/Angebote bleiben bis zu ihrer Öffnung verschlüsselt gespeichert.

2.5 Nutzungsdauer

2.5.1 Die Registrierung (Punkt 1.2) berechtigt den Protender-Nutzer zur Nutzung des Bieterportals auf unbestimmte Zeit. Punkt 3.1.2 bleibt davon unberührt.

2.5.2 Die Auftraggeber und die ÖBB-BCC behalten sich vor, den Betrieb der Plattform Protender jederzeit einzustellen oder auf ein Alternativsystem überzuleiten. Der Protender-Nutzer stimmt einer solchen Überleitung vorab unwiderruflich zu.

2.5.3 Die ÖBB-BCC behält sich vor, den Zugang des Protender-Nutzers zu sperren, wenn dieser gegen diese Nutzungsbedingungen oder andere vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Auftraggebern verstößt.

3 Sperre des Nutzer-Zugangs

3.1.1 Es steht dem Protender-Nutzer frei, seinen Zugang sperren zu lassen. Dazu hat er sich an den Support (Punkt 1.4) zu wenden. Durch die Sperre verliert der Protender-Nutzer seinen Zugang zum Bieterportal und damit die Möglichkeit, sich an Beschaffungsvorgängen über Protender zu beteiligen.

3.1.2 Die ÖBB-BCC ist berechtigt, den Zugang des Protender-Nutzers bei Vorliegen eines wichtigen Grunds vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls dann vor, wenn der Protender-Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Im Falle einer entsprechenden Sperre haftet die ÖBB-BCC, soweit gesetzlich zulässig, nicht für allfällige Schäden, die dem Protender-Nutzer daraus entstehen.

4 Systemverfügbarkeit

4.1 Allgemein

4.1.1 Die ÖBB-BCC ist bemüht, das Bieterportal - mit Ausnahme der üblichen Wartungszeiten - grundsätzlich durchgängig zur Verfügung zu stellen. Sie ist auch bestrebt, im Falle von Störungen den ordnungsgemäßen Betrieb schnellstmöglich wiederherzustellen. Die ÖBB-BCC leistet jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit (siehe sogleich Punkt 5).

4.2 Wartungsarbeiten

4.2.1 Wartungsarbeiten können zu einer eingeschränkten oder fehlenden Verfügbarkeit des Bieterportals führen. Für Protender-Nutzer ist das Bieterportal in dieser Zeit entweder nur eingeschränkt, oder überhaupt nicht zugänglich.

4.2.2 Wartungsarbeiten werden - soweit möglich - so durchgeführt, dass vor Ablauf von Teilnahme- und Angebotsfristen ein reibungsloser Betrieb der Plattform Protender ermöglicht wird.

4.3 Technische Störungen

4.3.1 Der Protender-Nutzer ist verpflichtet, technische Störungen, Fehlfunktionen oder Mängel im Zusammenhang mit der Nutzung des Bieterportals der ÖBB-BCC unverzüglich bekannt zu geben.

4.3.2 Den Auftraggebern steht es frei, bei Vorliegen technischer Störungen Teilnahme- und Angebotsfristen (kurzfristig) zu erstrecken, um die Gleichbehandlung aller am Beschaffungsprozess teilnehmenden Unternehmen sicherzustellen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1.1 Die ÖBB-BCC sowie die Auftraggeber gewährleisten weder eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform Protender, noch eine bestimmte oder fehlerfreie Funktionsweise, Vollständigkeit oder Sicherheit.

5.1.2 Die Ableitung von Ansprüchen jeglicher Art gegen die Auftraggeber oder die ÖBB-BCC aus einer mangelnden oder eingeschränkten Verfügbarkeit des Bieterportals, insbesondere aufgrund von systembedingten Wartungs- oder Ausfallzeiten, systemtechnischen Fehlern oder Mängeln, sowie aus allen anderen Beschränkungen der Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Bieterportals ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Upload- und Übermittlungsfehler.

5.1.3 Der Protender-Nutzer anerkennt, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Unterlagen, Dokumente und sonstigen Informationen vom System nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Gesetzmäßigkeit (insbesondere Einhaltung der Fristen oder Gültigkeit der Signatur) geprüft werden und eine solche Prüfpflicht der Auftraggeber oder der ÖBB-BCC auch nicht besteht.

5.1.4 Die Auftraggeber und die ÖBB-BCC übernehmen keine Verantwortung für die vom Protender-Nutzer im Bieterportal bereitgestellten Inhalte. Die alleinige Verantwortung für diese Inhalte trägt der Protender-Nutzer, der die Auftraggeber sowie die ÖBB-BCC in diesem Zusammenhang schad- und klaglos halten wird.

5.1.5 Die Auftraggeber und die ÖBB-BCC stellen mit dem Bieterportal ausschließlich eine technische Lösung zur Beteiligung an Beschaffungsvorgängen zur Verfügung; diese technische Umgebung hat keinerlei rechtliche Indikation. Die Auftraggeber sowie die ÖBB-BCC leisten insbesondere nicht Gewähr für die Vollständigkeit bzw. rechtliche Richtigkeit des Systems, einschließlich enthaltener Fristen.

5.1.6 Für die Einhaltung der bewerber- bzw. bieterbezogenen Bestimmungen des BVergG ist der Protender-Nutzer selbst verantwortlich.

5.1.7 Eine Haftung der Auftraggeber und der ÖBB-BCC sowie deren Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.1.8 Die Auftraggeber und die ÖBB-BCC sowie deren Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, Folge- oder Vermögensschäden.

5.1.9 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse umfassen insbesondere jegliche Haftung der Auftraggeber und der ÖBB-BCC sowie deren Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen für in den oben genannten Fällen, aus Störungen, Ausfällen und/oder Unterbrechungen des Betriebs, für Softwareschäden, für Verlust von Daten oder Informationen.

5.1.10 Die Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Verschuldens des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

5.1.11 Die zuvor angeführten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Personenschäden und zwingenden Ansprüchen nach den Produkthaftungsvorschriften.

6 Datenschutz

6.1.1 Im Rahmen der Plattform Protender kommt es zu automationsunterstützter Datenverarbeitung. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website www.Protender.at. Die automationsunterstützte Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung.

6.1.2 Soweit zum Zweck des Betriebs der Plattform Protender oder zum Zweck der Abwicklung von Vergabeverfahren personenbezogene Daten natürlicher Personen (zB Kontaktdaten von Bietern und deren Mitarbeitern) verarbeitet werden, ist der Protender-Nutzer verpflichtet, die in 6.1.1 genannten Informationen diesen natürlichen Personen zur Kenntnis zu bringen und ist der Protender-Nutzer dafür verantwortlich, nur Daten auf die Plattform zu laden, hinsichtlich welcher er die notwendige Befugnis hat. Der Protender-Nutzer hält die ÖBB-BCC und die Auftraggeber im Hinblick auf Verstöße gegen diese Pflichten schad- und klaglos.

7 Sonstige Bestimmungen

7.1.1 Der Protender-Nutzer anerkennt, dass die Software und die Datenbanken der Plattform Protender sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen immaterialgüterrechtlich (insbesondere urheberrechtlich) geschützt sind.

7.1.2 Die ÖBB-BCC ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den gegenständlichen Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Die Protender-Nutzer werden von solchen Änderungen entweder über Protender, per Email oder postalisch verständigt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Protender-Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs wird der Zugang des Protender-Nutzers zum Bieterportal gesperrt. Der Protender Nutzer verliert dadurch die Möglichkeit, sich an Beschaffungsvorgängen der Auftraggeber über Protender zu beteiligen. Im Falle einer entsprechenden Sperre haftet die ÖBB-BCC, soweit gesetzlich zulässig, nicht für allfällige Schäden, die dem Protender-Nutzer daraus entstehen.

7.1.3 Die Auftraggeber und die ÖBB-BCC sind berechtigt, einzeln oder gemeinsam ihre Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen (auch teilweise) untereinander oder auf Dritte zu übertragen.

7.1.4 Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit von Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder Teilen davon ist diese durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7.1.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle (Rechts-)Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Wien.

7.1.6 Auf sämtliche (Rechts-)Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.